Landesabgabe gemäß L.G. Nr. 1020 vom 30.11.2021

Liebe Kundinnen und Kunden,

am 30.11.2021 wurde das Landesgesetz Nr. 1020 verabschiedet, welches Folgendes beinhaltet:

Zur Deckung der Beiträge für Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in erschwerten Situationen sieht der diesbezügliche Beschluss der Landesregierung Nr. 1020/2021 vor, dass die Gemeinden oder Betreiber von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen jährlich 0,10 Euro für jeden den Abnehmern im Bezugsjahr verrechneten Kubikmeter Trinkwasser überweisen.

Auf der Trinkwasserrechnung 2023 finden Sie deshalb erstmals eine separate Berechnung dieses Betrages.

Der Gesamtbetrag wird anschließend an das Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung weitergeleitet.

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Rohrbruch in der Handwerkerzone St.Anton 2022

© 2025 Trinkwasser-Genossenschaft Völs am Schlern© 2025 Trinkwasser-Genossenschaft Völs am Schlern© 2025 Trinkwasser-Genossenschaft Völs am Schlern

 

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Schacht Niggele

Schacht Niggele in der Zone Obervöls wurde durch einen neuen ersetzt.

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Grubenweg - Friedbergweg 2022

Beim Projekt Grubenweg - Friedbergweg konnte die Ringleitung fertiggestellt werden und es wurden fünf Schächte eingebaut.

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Strafrechtliche Haftung:

Verschiedene gesetzliche Neuerungen haben es notwendig gemacht, das Organisationsmodell gemäß GvD Nr.

231/2001 zu aktualisieren Besonders Kapitel bezüglich Gesellschaftsrecht (Kapitel 2), Verbrechen in

Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, sowie unerlaubte Vermittlung und

Ausbeutung von Arbeitskräften, waren abzuändern und zu vervollständigen. Alle Mitglieder, Kunden,

Lieferanten usw. können hier Einblick in die Änderungen nehmen.